Wer einen Pflegegrad erhält, steht oft vor einer zentralen Frage:
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – was ist die bessere Wahl?
Beide Leistungen werden von der Pflegekasse gezahlt, unterscheiden sich jedoch deutlich in Organisation, Verantwortung und Umfang. In diesem Beitrag erklären wir verständlich die Unterschiede, zeigen eine übersichtliche Vergleichstabelle und beantworten die häufigsten Fragen – auf dem aktuellen Stand 2026.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die überwiegend zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt werden.
- monatliche Geldauszahlung durch die Pflegekasse
- Pflege wird privat organisiert
- verpflichtende Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung
Pflegegeld bietet viel Flexibilität, setzt aber voraus, dass Angehörige zuverlässig unterstützen können.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
- Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst
- professionelle Pflege & fachliche Dokumentation
- Organisation und Abrechnung übernimmt der Pflegedienst
Pflegesachleistungen entlasten Angehörige und sorgen für eine kontinuierliche Versorgung.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – der Vergleich
| Kriterium | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Angehörige / Privatpersonen | Ambulanter Pflegedienst |
| Auszahlung | direkt an Pflegebedürftige | direkt an Pflegedienst |
| Organisation | privat | professionell |
| Fachliche Pflege | eingeschränkt | vollständig |
| Entlastung Angehörige | gering | hoch |
| Flexibilität | sehr hoch | strukturiert |
| Beratungspflicht | verpflichtend | enthalten |
Höhe von Pflegegeld & Pflegesachleistungen (Stand 2026)
Pflegegeld pro Monat
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.299 €
👉 Pflegesachleistungen sind höher, da sie professionelle Pflegeleistungen finanzieren.
Kombinationsleistung – Pflegegeld & Pflegesachleistungen kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden.
- Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege
- Angehörige pflegen ergänzend
- Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt
Beispiel:
Wer 50 % der Pflegesachleistungen nutzt, erhält zusätzlich 50 % des Pflegegeldes.
Die Kombinationsleistung ist für viele Familien die praktischste Lösung.
Was ist besser – Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist sinnvoll, wenn:
- Angehörige Zeit und Kraft haben
- Pflege überwiegend privat organisiert wird
- maximale Flexibilität gewünscht ist
Pflegesachleistungen sind sinnvoll, wenn:
- professionelle Pflege erforderlich ist
- Angehörige entlastet werden sollen
- medizinische Pflegeleistungen nötig sind
Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn:
- Angehörige unterstützen möchten
- aber nicht die komplette Pflege übernehmen können
Wichtige Zusatzleistung: Entlastung für Angehörige
Seit 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für:
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
👉 3.539 € pro Jahr, flexibel einsetzbar – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich.
Nein, Pflegegeld ist steuerfrei.
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende – außer bei Kombinationsleistungen.
Ja, bei Pflegegeld je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich.
Die Leistungen werden nach Feststellung des Pflegegrades bei der Pflegekasse beantragt.
Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen.
Beratung in Lübeck – wir helfen bei der Entscheidung
Bei Curatun beraten wir dich persönlich:
- Welche Leistung zu deiner Situation passt
- Wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal kombiniert werden
- Welche Kosten entstehen
- Wie die Pflege organisiert wird
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