Die Pflege eines geliebten Menschen stellt Angehörige oft vor große Herausforderungen. Zum Glück gibt es in Deutschland verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Pflegebedürftigen und ihren Familien helfen, diese Aufgaben zu bewältigen. Wir zeigen Ihnen, welche Beratungsformen es gibt, was sie beinhalten und wie Sie davon profitieren können.


1. Pflegeberatung nach §7a SGB XI – Unterstützung von Anfang an

Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen zu helfen, wenn ein Pflegefall eintritt oder absehbar ist. Diese Beratung ist ein wichtiger erster Schritt, um Klarheit zu schaffen und die Pflege optimal zu organisieren.

Was bietet die Beratung?

In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, sowie Unterstützung bei der Planung und Organisation der Pflege. Gemeinsam mit einem qualifizierten Pflegeberater erstellen Sie einen Versorgungsplan, der alle Maßnahmen und Hilfsmittel berücksichtigt, die den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person fördern.

Für wen ist diese Beratung gedacht?

Die Pflegeberatung richtet sich an Personen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie an ihre Angehörigen.

Wer führt die Beratung durch?

Die Beratung erfolgt durch geschulte Pflegeberater, die beispielsweise bei Pflegestützpunkten, ambulanten Pflegediensten, kommunalen Stellen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder privaten Anbietern tätig sind.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten werden vollständig von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen.

Wann ist die Beratung sinnvoll?

Zu Beginn des Pflegebedarfs oder wenn sich die Pflegesituation verändert, ist diese Beratung besonders hilfreich. Sie begleitet Sie, bis die Versorgung bedarfsgerecht organisiert ist.


2. Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI – Sicherheit für Pflegegeldempfänger

Wenn Pflegebedürftige zuhause von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld beziehen, schreibt das Gesetz regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese dienen dazu, die Qualität der Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Wie oft ist der Beratungseinsatz notwendig?

  • Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate
  • Pflegegrad 1: Freiwillig

Was passiert bei der Beratung?

Ein qualifizierter Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes, ein Pflegeberater oder eine durch die Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft besucht Sie zuhause. Dabei wird geprüft, ob die Pflege angemessen durchgeführt wird und welche Unterstützung Sie noch benötigen könnten.

Wer trägt die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diesen Beratungseinsatz vollständig.

Warum ist die Beratung wichtig?

Durch diese regelmäßigen Termine wird sichergestellt, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen der zu betreuenden Person entspricht und die Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten.


3. Pflegekurse nach §45 SGB XI – Wissen für den Pflegealltag

Pflegekurse nach §45 SGB XI richten sich an Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, die sich Wissen und praktische Fertigkeiten für den Pflegealltag aneignen möchten.

Was lernen Sie in einem Pflegekurs?

Die Kurse vermitteln grundlegendes Pflegewissen, praktische Handgriffe und Tipps zur Vorbeugung von körperlichen und seelischen Belastungen. Themen wie richtige Ernährung, Mobilisation oder der Umgang mit Demenz stehen dabei oft im Fokus.

Wie werden die Kurse durchgeführt?

Pflegekurse finden in der Regel in Gruppen statt, können aber auch individuell angeboten werden. Sie sind häufig als Vorträge gestaltet, bei denen Sie gezielt Fragen stellen können.

Wer bietet die Kurse an?

Die Kurse werden von Pflegekassen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder privaten Anbietern durchgeführt.

Wer übernimmt die Kosten?

Auch hier kommt Ihre Pflegekasse für die Kosten auf.


Qualität und Unabhängigkeit in der Beratung

Unabhängig davon, welche Beratungsform Sie wählen, steht Ihnen stets qualifiziertes Fachpersonal zur Seite. Pflegeberater müssen laut den Richtlinien des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über eine spezielle Zusatzausbildung verfügen. Dazu zählen:

  • Pflegefachkräfte
  • Sozialversicherungsfachangestellte
  • Sozialarbeiter mit entsprechender Weiterbildung

Ein wichtiger Grundsatz der Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist ihre Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass die Interessen der Ratsuchenden immer im Vordergrund stehen – selbst wenn die Beratung über die Pflegekasse organisiert wird.


Fazit: Unterstützung, die Vertrauen schafft

Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der Sie sich nicht allein fühlen müssen. Mit den verschiedenen Beratungsangeboten können Sie sich gezielt informieren, praktische Hilfe erhalten und die Pflege optimal gestalten. Ganz gleich, ob es um eine umfassende Pflegeberatung, einen regelmäßigen Beratungseinsatz oder die Teilnahme an einem Pflegekurs geht – diese Angebote geben Ihnen Sicherheit und die Unterstützung, die Sie benötigen.

Curatun steht Ihnen bei all Ihren Fragen zur Seite!
Unser erfahrenes Team hilft Ihnen gerne weiter, berät Sie individuell und begleitet Sie auf Ihrem Weg. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.